Urheberrechtliche Abgaben

Zentrale Abwicklung der Abgabenzahlungen

Beim Kauf von IT-Geräten werden in Deutschland automatisch Urheberrechtsabgaben fällig, durch die das legale, private Kopieren von Texten, Bildern oder Musik pauschal abgegolten werden soll. Beim Kauf von MP3-Playern, CD- und DVD-Brennern und -Rohlingen, Faxgeräten, Scannern und Kopierern werden diese Abgaben erhoben. Die jeweilige Höhe hängt dabei von der Leistungsfähigkeit der Geräte ab. Die Hersteller sind verpflichtet, die Abgaben und an die so genannten Verwertungsgesellschaften weiterzuleiten.
 
Ein besonderes Angebot bietet die Bitkom Servicegesellschaft im Bereich der Abwicklung dieser urheberrechtlichen Abgaben. Auf Grundlage von Gesamtverträgen, die mit den Verwertungsgesellschaften abgeschlossen wurden, können Hersteller und Anbieter der entsprechenden Geräte attraktive Konditionen für ihre urheberrechtlichen Abgaben erlangen. Die Bitkom Servicegesellschaft führt hierbei als Inkassobüro die Abwicklung der Abgabenzahlungen durch. Die Pauschalabgaben für die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Materials belaufen sich auf mehr als 30 Millionen Euro pro Jahr.
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Ansprechpartner


Susanne Dehmel
Tel.: 030.27576-138
Fax: 030.27576-400
s.dehmel@bitkom-
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